Hunderassen von A-Z

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Hundezüchter Verzeichnis

Der Hund im Urlaub !!!
 
Für viele Menschen hört die Tierliebe beim Urlaub auf. Jeden Sommer, wenn die Urlaubslawine rollt, werden unzählige Tiere einfach ausgesetzt - eine Grausamkeit, für die es keine Ausrede gibt.
Das Aussetzen von Tieren ist gesetzlich verboten und kann mit sehr hohen Geldstrafen geahndet werden.
Es ist garnicht so einfach, seinen Hund für die Urlaubszeit in einer Tierpension unterzubringen. Viele Hunde betrachten es als Beleidigung, daß ihre Besitzer sie hier mit fremden Tieren und menschen zusammen sperren.
Für ein Tier, das gewohnt ist, sich normalerweise frei außer haus bewegen zu dürfen, ist es nur sehr schwer verständlich, hier in einem mehr oder weniger großen Käfig oder abgeschlossenen Zimmer untergebracht zu werden. Solche Erlebnisse können die Beziehung zwischen Mensch und Hund prägen.
Auch die bestgeführte und hygienisch einwandfreie Tierpension ist durch die Vielzahl der anwesenden Tiere eine Gefahrenquelle für Seuchenkrankheiten jeder Art. Ehe der Hund zur zeitweiligen Betreuung in eine Tierpension gegeben wird, sollte unbedingt überprüft werden, ob der Impfschutz noch gewährleistet ist oder erneuert werden muß.
Man sollte sich sehr genau über eine Tierpension informieren, ehe man ihr sein Tier anvertraut, vor Ort und bei bekannten, Freunden, Tierärzten und Tierschutzverbänden. Denn auch in dieser Branche gibt es schwarze Schafe. Entschließt man sich dazu, sein Tier in sein eigenes Urlaubsquartier zu bringen, sollte die Kostenfrage vorher genau geklärt werden. Auf diese Weise werden nachträgliche unangenehme finanzielle Überraschungen ausgeschlossen.
Ältere Tiere sollte man nicht mehr in eine Pension geben. Sie haben sich meist emotional sehr stark an ihren Menschen gebunden und können die plötzliche Trennung noch schwerer überwinden als jüngere Tiere. Es ist weit besser, wenn der Hund in seinem Revier bleibt und von einem verwandten oder Nachbarn für die Dauer der Abwesenheit betreut werden kann. Am besten ist es natürlich, wenn dieser “Sitter” dem Tier vertraut ist.
Der Verwandte oder Nachbar soll im Interesse von Mensch und Tier rechtzeitig vor der Abreise über die Eigenheiten des Tieres informiert werden, über seine Freßgewohnheiten, besondere Verhaltensweisen und eventuellen Gefahrenquellen. Ein solches Merkblatt kann unter anderem Informationen zu folgenden Themen enthalten:
 
  • Wie wird das Tier gefüttert?
  • Welche Portionen bekommt das Tier?
  • Wie oft wird es gefüttert?
  • Braucht das Tier eine besondere Fellpflege?
  • Wieviel Auslauf benötigt es täglich?
  • Wie reagiert es auf andere Tiere?
  • Was mag das Tier besonders gern?
  • Gegen was ist das Tier allergisch?
Auf diesem Merkblatt sollten auch Name, Adresse und Telefonnummer des Tierarztes und selbstverständlich auch die Urlaubsanschrift der Tierbesitzer verzeichnet sein.
 
Es ist wichtig, für genügende Futtervorräte zu sorgen. In verschiedenen Großstädten bestehen Dienstleistungsbetriiebe, deren Mitarbeiter gegen ein entsprechendes Honorar zur Fütterung und pflege des Tieres ins Haus kommen. Dabei sollte man sehr genau auf die Seriosität des Unternehmens achten - und ob das Tier diese Art von Pflege durch einen Fremden im eigenen Revier überhaupt akzeptiert.

 

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